Warum ein neues Völkerrecht?     
Vorbetrachtung
Um zu erkennen warum ein neues Völkerrecht notwendig ist, gilt es zunächst den aktuellen Status zu betrachten und wie es überhaupt dazu gekommen ist. Grundsätzlich besteht das Völkerrecht nicht aus einem einzigen Gesetzbuch, sondern aus vielen Vereinbarungen, Verträgen, Erklärungen und sonstigen Regelungen, innerhalb der Staatengemeinschaft.

Es handelt sich also nicht um ein überschaubares, normiertes Recht. Das macht die Beachtung unübersichtlich und erzeugt eine Kompliziertheit, welche eigentlich nicht vorhanden ist. Für den Betrachter ist es höchstens wichtig, ob hier eine Regelung mittelbar über die Körperschaft des "Staates" oder unmittelbar auf die betroffenen Souveräne Wirksamkeit entfaltet. Auf die Entstehung hat der jeweilige Souverän nur mittelbar und meist auch nur begrenzt Einfluß.

Wer also die Wirksamkeit überprüfen will, muß sich die Frage stellen, ob die jeweils verursachende Körperschaft "Staat" über eine ordentliche Legitimation verfügt und hier tatsächlich im Sinne, und somit korrekt im Auftrag des Souveräns gehandelt hat.
Auch ist die Frage zu überprüfen, ob eine völkerrechtliche Regelung / ein Vertag rechtmäßig zustande gekommen ist.
Hinzu kommt natürlich die Frage ob die Wirksamkeit tatsächlich gegeben, also durchsetzbar ist oder nicht.

Grundsätzlich ist  die Wirksamkeit eines beständigen Vertrages gemindert, wenn diese durch zum Beispiel Gewalt beeinflußt wird. Dies trifft auch auf das Zustandekommen von Verträgen zu, denn ein Vertrag kann nur wirksam geschlossen werden, wenn alle Vertragsparteien in ihrer Entscheidung tatsächlich frei in ihren Entscheidungen sind. Dabei ist zu prüfen, ob formale oder faktische Gründe vorliegen, welche hier ein Hindernis darstellen können.

Formale Gründe können falsche Bezüge zu anderen Normen oder Regelwerken, oder derartige Bindungen / Vertragsverhältnisse sein.
Faktische Gründe können jede Art von Gewalt sein, welche präsent ist oder gar umgesetzt wird.

Ebenfalls relevant ist die Kontinuität in der Entwicklung des Völkerrechtes. Besonders wenn hier ein neuer Vertrag auf alte Vorverträge aufbaut, ist das von Bedeutung. Auch der Bezug zum Souverän ist natürlich wichtig, denn wenn der Souverän nicht in seiner Kontinuität Bestand hatte oder hat, so hat das erheblichen Einfluß auf die Legitimität von Verträgen der ausführenden Körperschaften. Da die verursachende Körperschaft abhängig von der jeweiligen Regierungsform ist, muß natürlich auch hier immer geprüft werden, ob ein altes Recht ordentlich auf eine folgende Regierung übergegangen ist. Auch hier ist auf die Kontinuität zu achten und natürlich auf die Legitimität.
Völkerrecht ist also kein unmittelbares, sondern in der Regel ein mittelbares Recht. Ausgenommen davon ist eine Regelung, welche vom Souverän in zum Beispiel einer Volksabstimmung ausdrücklich legitimiert wird.

Bei all diesen Betrachtungen darf nicht übersehen werden, daß es sich letztendlich immer um Verträge handelt und darum, ob die zugehörigen Vertragsparteien noch präsent und handlungsfähig sind.
 

Die völkerrechtliche Lage heute
Wir befinden uns in einem Weltkrieg. Dieser hat 1914 begonnen und wurde bis heute nicht abschließend beendet.

Die Folgen dieses Weltkrieges konnte Jeder miterleben aber verstanden hat es wohl kaum Jemand. So sind beispielsweise alle Kriege der "Neuzeit", wie Vietnam, Korea, Irak oder Jugoslawien nur regional begrenzte Kampfhandlungen innerhalb des beständigen Weltkrieges. Das ist wichtig zu verstehen, denn damit wird klar, warum hier keine Kriegserklärungen notwendig waren oder warum teilweise erfundene oder konstruierte Scheingründe ausreichend waren.

Innerhalb des beständigen Weltkrieges haben wir lediglich den Zustand, daß in weiten Teilen der Welt die Waffen schweigen, daß also keine Kampfhandlungen stattfinden. Dies täuscht einen nicht vorhandenen Frieden vor aber nicht mehr! Auch einseitige Friedenserklärungen sind hier nur Täuschungen, denn damit werden keine Reparations- oder Gebietstandsfragen abschließend geregelt. Es besteht also ein formalrechtlicher Schwebezustand.

Damit ist formales Recht nicht mehr relevant, denn die mit diesem Weltkrieg präsente Gewalt kann jeder Zeit wieder aufflammen und somit jedes formale Recht übersteuern. Das dies keine Theorie ist, haben die 5 Alliierten, welche als einzige das Gewaltmonopol über die Welt ausüben, hinreichend belegt. Diese Alliierten sind die USa, Rußland, China, England und Frankreich, welche daher auch die einzigen ständigen Vertreter im Sicherheitsrat der UN sind. Die UN ist dabei das oberste Kriegsorgan und täuscht einen angeblich Frieden suchenden völkerrechtlichen Anschein vor.

Alles was seit 1914 an völkerrechtlichen Verträgen geschlossen wurde, ist damit null und nichtig! Alle Vertragparteien waren und sind auch zugleich Kriegsparteien und somit nicht in der freien Entscheidung! Damit ist das Völkerrecht plötzlich sehr einfach geworden, da es nicht mehr vorhanden ist.

Die formale Ursache für diesen Zustand ist im Versailler Diktat zu finden. Entgegen der völkerrechtlichen Vereinbarung in der Hager Landkriegsordnung, der HLKO, durfte hier das Deutsche Reich nicht an den Verhandlungen teil nehmen. Es wurde also nicht zwischen allen Kriegsparteien verhandelt, sondern die "Siegermächte" haben über das besiegte Deutsche Reich entschieden. Die Vertreter des Deutschen Reichs durften dieses Diktat lediglich in Empfang nehmen. Die Hauptsiegermacht USa hat, vorgegeben wegen den offenkundigen Widrigkeiten, dieses Diktat nie unterzeichnet.

Damit war der wichtigste völkerrechtliche Vertrag, welcher speziell für den Kriegszustand entwickelt wurde, gebrochen. Die HLKO ist also nicht mehr in Wirkung. Der als WK I falsch verkaufte Weltkrieg konnte also nicht abgeschlossen werden und ging dann, nach einer Umstrukturierungsphase in den WK II über. Auch dieser Kampfabschnitt wurde nicht abschließend und verbindlich beendet, sondern es wurde lediglich eine Kapitulation der kämpfenden Einheiten vereinbart, die nicht einmal vollständig alle Truppenteile erfaßt hatte.

In der Folge wurde das Deutsche Reich besetzt und mehr Deutsche umgebracht als in der Kriegszeit! Hier ist eine Parallele zur Zeit nach dem so genannten WK I, denn auch in dieser Zeit wurden viele Deutsche durch Handelsblockaden und Hunger, durch die Alliierten umgebracht. Nur diesmal ging man, bedingt durch die Besetzung und vollständige Beschlagnahme aller Werte des Deutschen Reichs, noch weiter.

Die USa erklärte die oberste Militärregierung über das Deutsche Reich und beseitigte, im Zusammenspiel mit den anderen Alliierten, die gesamte Administration, auf jede nur denkbare Weise, bis hin zur Tötung. Alle Positionen wurden durch die Alliierten neu besetzt.
Im Rahmen der Zwangsdemokratisierung und auf Grundlage der Befehle der Alliierten, wurden neue Länder gegründet.
Die Drei Mächte installierten dann 1949 die Marionettenregierung der BRD, als Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes der drei Westalliierten. Diese BRD war daher von Anbeginn an kollaborierend und im Kriegszustand mit dem deutschen Restvolk. Auf Seiten der DDR war dabei Rußland Geburtshelfer. Besonders in der BRD wurden viele wichtigen Führungspositionen mit treuen Vertretern des so genannten 3.ten Reichs besetzt, was noch bis heute konkrete Folgen hat.

Die seit dem bestehen der BRD-Fremdverwaltung geschlossenen Verträge, sind alle samt null und nichtig, da weder eine Legitimation durch das deutsche Volk noch der nötige freie Entscheidungsrahmen vorhanden waren und weiterhin nicht vorhanden ist. Selbst unter großzügiger Mißachtung des bestehenden Weltkrieges, haben Verträge zwischen den Marionettenregierungen und den Alliierten bestenfalls den Charakter von internen Werksverträgen und können somit kein Völkerrecht abbilden. Es handelt sich hierbei schlicht um Täuschungen, Betrug, Hochverrat und Kriegslisten.

Bedingt durch die Maßnahmen der Alliierten wurde der ehemals von außen gegen das deutsche Volk geführte Krieg in das Innen verlagert. Das deutsche Volk wurde gespalten und kämpft mit größter Verbissenheit gegeneinander und ist dabei, sich selbst auszulöschen. Ein Teil des deutschen Volkes vertritt dabei die Interessen der Alliierten, was durch Propaganda, eine geänderte Geschichte, Mediengleichschaltung und nicht zuletzt mit Geld bewerkstelligt wurde. Jedes wirksame Recht wurde passend verändert oder nichtig gemacht und ist nicht mehr verfügbar. Alle Deutschen haben den Status von Kriegsgefangenen und Sklaven. Sie sind vollständig entrechtet und zu Sachen umgewandelt, welche nach Belieben verwaltet und gebraucht werden können.

Damit ist das Deutsche Reich als eines der mächtigsten Nationen dieser Welt im Sterben und nicht handlungsfähig. Da sich aber an diesem Völkerrechtssubjekt der noch laufende Weltkrieg festmacht, ist völkerrechtlich eine festgefahrene Situation geschaffen worden, welche nicht mehr mit "normalen" Mitteln zu heilen ist. Erschwert wird dies durch den Kontinuitätsbruch in der Entwicklung der Generationen, denn die heutigen Generationen haben den Bezug zu ihrem Land verloren und werden zudem, durch den erzwungenen Bevölkerungstausch gegen Andersgläubige, in die Passivität in der völkerrechtlichen Klärung gedrängt.

Es findet also unter den Blicken der Weltbevölkerung einer der größten Völkermorde aller Zeiten, im Herzen von Europa statt. Da alle mit den Deutschen Reich im Krieg stehen, wird hier nach Belieben geplündert und das Deutsche Reich ist zum Tummelplatz für Verbrechen aller Art geworden. Mit Ausnahme der 5 Alliierten haben alle Länder freiwillig ihre Souveränität 1944/45 aufgegeben, um im Gegenzug an der Plünderung und Vernichtung des Deutschen Reichs beteiligt zu werden.

Es besteht also bei den Kriegsgegner des Deutschen Reichs kein Interesse an der Beendigung des laufenden Weltkrieges. Damit ist die Schaffung eines neuen Völkerrechtes unumgänglich.

 

Wie ist dieser Zustand zu ändern?

Unter den Folgen des laufenden Weltkrieges leiden die Völker dieser Welt gemeinsam. Daher regt sich auch immer mehr Widerstand in vielen Ländern. Dieser Widerstand muß erkennen, daß ein Kampf gegen das etablierte Gewaltsystem zum Scheitern verurteilt ist.
Jeder Kampf legitimiert und stärkt das vorhandene Gewaltmonopol. Daher kann ein erfolgreicher Weg nur über die Erlangung der Souveränität führen.

Schritt 1:
Erklärung der eigenen Souveränität.

Schritt 2:
Gründung eines eigenen Völkerrechtssubjektes, einzig auf Grundlage des Naturrechtes.

Schritt 3:
Aufbau von Netzwerken aus Souveränen und Schaffung von eigener Infrastruktur. Entzug aller nur möglichen Unterstützung und Ressourcen des alten Systems.

Schritt 4:
Aufbau von globalen Netzwerken aus Souveränen und Weiterentwicklung eines neuen Völkerrechtes.

Schritt 5:
Die Flüchtlinge des alten Systems aufnehmen, heilen und integrieren.

Ziel: Den neuen Frieden ausbauen und endlich anfangen zu leben.

 

Fortsetzung folgt....
   
 
   
 
   

 

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Stand: 13. September 2013