Selbstverwaltung     
Allgemeine Hinweise
Hier werden demnächst allgemeine Hinweise zur völkerrechtlichen Selbstverwaltung zu finden sein. Da die Seite noch im Aufbau ist und einiges an Arbeit zu bewältigen ist, wird noch um etwas Geduld gebeten.
Bis dahin können Sie schon viele Hinweise aus der zugehörigen Präsentation erfahren. Diese Präsentation ist zum Schutz mit einem Passwort versehen, welches aber nur eine Bearbeitung verhindert. Da OpenOffice nicht mit passwortgeschützten Präsentationen umgehen kann, muß diese mit PowerPoint wiedergegeben werden. Wer dies nicht hat, kann hier einen kostenlosen Viewer herunter laden.

http://powerpoint-viewer-2007.soft-ware.net/download.asp

Jetzt ist die Präsentation auch als pdf-Präsentation hier verfügbar. Diese hat zwar keine Animationen, ist aber genauso informativ und einfach zu lesen.

Grundsätzlich sind die hier zu findenden Informationen für Souveräne oder die, die sich in ihrer Entwicklung auf dem Weg zum echten Souverän befinden, gemacht. Für Sklaven, Humankapital, Schäfschen, Kompfortaffen oder dergleichen, sind die hier zu findenden Informationen oft verwirrend, provokativ oder schlicht unverständlich, ja sogar teilweise bedrohlich, da die gewohnte und als vermeintlich sicher empfundene Eintönigkeit einem unheimlichen Änderungspotential gegenüber gestellt wird. Diese Personen sollten sich in der Regel anderen Spielwiesen zuwenden, welche kein "Risikopotential" in sich haben. Die anderen, welche Änderungen anstreben, sind herzlich eingeladen die Reise zu beginnen. Dabei wird es unvermeidbar sein, sich von vielen gewohnten Automatismen zu verabschieden und vor allem Eigenverantwortung zu übernehmen. Es darf und soll durchaus hier munter abgeschrieben werden, was aber keinesfalls das eigene, selbständige Denken ersetzen soll und kann!!! Wer sich auf die Reise macht, der muß fortwährend prüfen und verbessern, seine Position immer wieder optimieren und Fehler ausmerzen. Das ist ein Prozess, welcher mit einiger Arbeit verbunden ist. Das hier angebotene ist dabei lediglich ein Werkzeug und Hilfsmittel. Ein echter Souverän entwickelt im Laufe seiner Entwicklung eigene und individuelle Werkzeuge, auch wenn sich dabei sicher viele ähneln werden.

Hier eine Abhandlung über die "natürliche Person", welche zum Verständnis hilfreich ist. Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem hier. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die hier zu findenden Arbeiten sehr wohl einer Überprüfung bedürfen und keinesfalls als unfehlerhaft gesehen werden sollten. Es handelt sich lediglich um wichtige Hinweise und Ausführungen, welche dem Verständnis und als Vorlage für eigene Ausarbeitungen dienlich sind. Das Denken sollte daher nie abgeschaltet werden und jeder muß für sich selbst die brauchbare Wahrheit heraus finden!

Die rechtlichen Betrachtungen zur Norm der "natürlichen Person" haben sich im Laufe der Zeit verändert, was mit der damit verbundenen Entrechtung zu tun hat. Bitte beachten Sie unbedingt, daß die "natürliche Person" eine Norm ist und das es dementsprechend fatal ist, wenn sich jemand zur "Norm" erklärt! Es geht hier richtig um den Nutzungsanspruch dieser Norm!!!
In einer recht aktuellen Abhandlung, Namensrecht von Brien Dorenz & Peter A. Ströll, aus Grundlage für einen namensrechtlichen Beitrag in "Professors Udolphs Buch der Namen" aus 2005 heißt es u.a.,

"Der Familienname steht grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Da nämlich der Familienname ein wichtiges Identifizierungsmerkmal ist, besteht ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens...."!!!

Diese Aussage wiegt schwer und zeigt einen vermeintlichen Anspruch des "Staates" an, welcher sich bis in die Rechtsebene des Menschen selbst hinein zieht, was mehr als fragwürdig ist. Hier werden Ursache und Wirkung auf den Kopf gestellt. Ist doch der Mensch mit seiner Nutzung des Namensrechtes der natürlichen Person, nicht nur einfach die Legitimationsquelle des "Staates", sondern er ist die faktische Grundlage des Bestehens eines jeden Staates schlecht hin.

Wie das früher mal aussah, daß wird aus dem folgenden Auszug einer Abhandlung deutlich sichtbar:

"Das älteste Zeugnis für die Anerkennung eines zivilrechtlichen Namensuntersagungsrechts bildet ein Urteil der Leipziger Juristenfakultät vom Jahr 1781: „Dieweilen Niemand verwehrt werden mag, den Gebrauch seines Namens einem Dritten zu untersagen....überhaupt aber einem Jeden das Recht, den Gebrauch seines Namens einer dritten Person zu untersagen, zusteht“.

(Zitat nach OPET S 314, HERMANN aaO (Anm 9), S 336 f.)"

Hier gilt es also ein echtes Verständnis zu erlangen, da damit die rechtliche Position eines Menschen in der Gemeinschaft definiert wird. Es dürfte schwer möglich sein entsprechend aufzutreten, wenn kein Verständnis vorhanden ist. Die Norm der natürlichen Person stellt hier ein wichtiges Werkzeug der untersten Normenebene dar, welches Grundlage für ein rechtlich verbindliches Miteinander ist.

Der Bereich allgemeine Hinweise zur Selbstverwaltung wird natürlich mit speziellen Ausführungen erweitert, welche Sie über die Startseite erreichen können. In Vorbereitung sind jetzt zum Thema Selbstverwaltung, "Was ist das?" und "Wie geht das?". Weitere Spezialisierungen werden nach Bedarf folgen.
 

Vorlagen - Muster
Hier finden Sie Muster und Vorlagen, die hilfreich bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Selbstverwaltungen sind. Hier schon einige neutrale Musterschreiben als Anregung und zum herunter laden: Bitte beachten Sie unbedingt, daß es sich um Muster handelt. Diese unter Ausschaltung des Verstandes einfach zu nutzen, ist weder empfehlenswert, noch praktisch. Auch die zur Verfügung gestellten Muster unterliegen dem potentiell möglichem Fehlerteufel und es ist fatal, wenn viele Menschen damit die gleichen Fehler übernehmen! Auch unterliegen die Inhalte der Muster einer ständigen Weiterentwicklung, was sich aus der Komplexität der Sache ergibt. Hier darf auch gerne Anregung von außen erfolgen, was der Entwicklung der Muster und somit der Allgemeinheit hilfreich ist!!!

(Diese Muster sind im OpenOffice Format. Zum Herunterladen bitte mit der rechten Maustaste anklicken und "Ziel speichern unter" wählen.)

Gesetzblatt, Proklamation, Verfassung, Verordnung über Siegel, Gesetzbuch, Gesetz über Ausweise,
Willenserklärung für deutsche NGO's
 

Diese und künftige weitere Dokumente finden Sie ab jetzt im Archiv zum Herunterladen bereit gestellt. Eine weitere wichtige Quelle für Anregungen finden Sie bei den Proklamationen von Selbstverwaltungen. Beachten Sie bitte dabei, daß eine Verwendung der dort zu findenden Texte grundsätzlich der Zustimmung der Urheber bedarf. Also, bitteschön immer anfragen ob und in welchem Umfang Texte für eigene Zwecke übernommen werden dürfen.

Bitte beachten Sie bei der schriftlichen Bekanntmachung, daß gelegentlich die Empfänger wechseln. Bitte überprüfen Sie daher vorher immer im Weltnetz, ob zum Beispiel die Botschafter noch die selben sind! Auch die Anschriften können gelegentlich wechseln!
Die wichtigsten Empfänger können Sie meiner Bekanntmachung entnehmen, in welcher zum Beispiel noch der frühere russische Botschafter amtierend war. Der Text kann und soll natürlich, nach eigenen Bedürfnissen angepaßt werden. Dabei ist Höflichkeit eine wichtige Bedingung.

 

Proklamationen von Selbstverwaltungen
Selbstverwaltungen, welche nicht über die möglichen Mittel verfügen, werden hier künftig die Möglichkeit bekommen, ihre Proklamationen zu veröffentlichen, damit Öffentlichkeit hergestellt wird. Bitte beachten Sie, daß dies weltweit möglich ist. Auch wenn derzeit noch wenige übersetzte Seiten zur Verfügung stehen, ist  Die natürliche Föderation eine internationale Organisation und steht somit allen Völkern dieser Welt zur Verfügung.

Auch wenn Sie über eine eigene Weltnetzseite verfügen sollten, so macht es doch Sinn, wenn Sie sich hier registrieren und listen lassen. Gemeinschaft ist dabei ein wichtiger Faktor. Sollten Sie sich also in diesem Fall mit den Zielen der natürlichen Föderation in Resonanz befinden, dann wenden Sie sich an uns.
Beachten Sie dabei bitte, daß hier nur völkerrechtlich ausgestattete "Selbstverwaltungen" gelistet werden. Dies bedeutet, daß diese Selbstverwaltungen echte Völkerrecht(s)subjekte sind und nicht nur einfache, regionale, verwaltungstechnische Selbstverwaltungen, möglicherweise sogar nur nach BRD-Recht (u.a. Artikel 28 Abs. 2 GG) oder UN-Kriegsrecht!.
 

Völkerrecht in Theorie und Praxis
 

Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1986 - 1993
Decisions of German Courts Relating to Public International Law and European Community Law
Giegerich / Philipp / Polakiewicz / Rädler / Zimmermann

320. ANERKENNUNG VON STAATEN

Nr.89/1 Ein neuer Staat erwirbt seine Völkerrechtspersönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens; die in der Anerkennung liegende Feststellung, daß der Staat entstanden sei, ist nur deklaratorischer Natur.
  A new state becomes a subject of public international law ipso facto, irrespective of its recognition or non-recognition by other states. Any recognition is only declaratory in nature.

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.2.1989 (18 A 858/87), NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191) (s.310 [89/1])

Quelle: Max Planck Institut

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Selbstbestimmung, Sezession und Anerkennung: Völkerrechtliche Aspekte der Unabhängigkeit des Kosovo (II)
Christian Pippan/Wolfram Karl

Der erste Teil dieses Gemeinschaftsbeitrags erschien in Heft 3-2008 des Europäischen Journals für Minderheitenfragen. Darin wurde untersucht, ob sich die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo auf ein Sezessionsrecht stützen kann. Im Mittelpunkt stand dabei das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das sich allerdings in einem Spannungsverhältnis zum Prinzip der territorialen Souveränität der Staaten befindet. „Äußere Selbstbestimmung“ bzw ein Recht auf Sezession ist daher im Allgemeinen zu verneinen. Eine Ausnahme von der Regel liegt aber vor, wenn einem Volk vom Gesamtstaat die „innere Selbstbestimmung“ vorenthalten wird, was insbesondere der Fall ist, wenn es von der Teilhabe am politischen Prozess ausgeschlossen ist und seine Angehörigen dauerhaft schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Dann greift ein „remediales Selbstbestimmungsrecht“ Platz, das in letzter Konsequenz auch zur Abspaltung berechtigt. Dieser Fall scheint im Falle des Kosovo gegeben.

Quell: EJM 4, (2008), 211-224 DOI 10.1007/s12241-008-0030-z

 

Aktueller Stand der Entwicklung
Hier besteht die Möglichkeit, völkerrechtliche Verträge und öffentliche Erklärungen zu veröffentlichen. Dies gilt für alle völkerrechtlichen Selbstverwaltungen, welche sich im Rahmen der natürlichen Föderation, solidarisch erklärt haben und somit an der Weiterentwicklung des neuen Völkerrecht beteiligen wollen.

Aktuell wird dieses Potential von den meisten Selbstverwaltern noch nicht wirklich erkannt. Anscheinend scheuen diese den nötigen Aufwand, ihre völkerrechtlichen Selbstverwaltung mit eigenen Regelwerken auszustatten und auch international zu proklamieren. Dies ist aber notwendig, da nur damit eine einwandfreie Definition erfolgt. Auch im Völkerrecht ist Recht(s)sicherheit ein wichtiges Thema und dies sollte daher berücksichtigt werden. Wer hier nicht in der Lage ist korrekt aufzutreten, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er nicht ernst genommen wird.
 

Die natürliche Föderation
Copyright © 2010 Patzlaff, Thomas.  Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 13. September 2013