Öffentliche Erklärungen
Allgemeine Hinweise
Hier werden völkerrechtliche und öffentliche Erklärungen sowohl von Selbstverwaltungen wie auch der natürlichen Föderation veröffentlicht. Auch natürliche Personen oder andere unabhängige Völkerrechtssubjekte können hier öffentliche Erklärungen abgeben. Wer dies beabsichtigt, muß sein Vorhaben und seine Begründung dazu an die Natürliche Föderation übermitteln. Diese entscheidet dann über die Annahme des Ersuchens und über eine Veröffentlichung.
 
  Liste der öffentlichen, völkerrechtlichen Erklärungen nach Datum:

Völkerrechtliche Erklärung der SV Thomas PATZLAFF vom 06. Juni 2010

Völkerrechtliche Erklärung der SV MARTIUS vom 20. Juni 2010

Grundsatzerklärung der SV Thomas PATZLAFF gegenüber dem Job Center Berlin Mitte vom 02. Juni 2010

Protestnote der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF, zum Mandat im UN-Sicherheitsrat, vom 13.Oktober 2010

 

Völkerrechtliche Erklärung der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF vom 06. Juni 2010
Mit elektronischer Post vom 01. Juni 2010 wurde die SV Thomas PATZLAFF von der Gründung der "Öffentlich-Rechtlichen Stiftung auf Basis der Selbstverwaltung natürlicher Personen gemäß UN-Resolution A/RES/56/83 und Bürgerlichem Gesetzbuch (geltende Fassung)" vom 11. Mai 2010, unterschrieben am 14. Mai 2010 durch Ronny Günter Weißenberg (Weihsenberg), Christoph Hennig und Ivette Elfi Pfeiffer (Weihsenberg), in Kenntnis gesetzt.

Dem Gründungsvertrag ist unter dem Punkt "Stiftungsstock" folgendes zu entnehmen:

"Das gesamte Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1913 und alle staatseigenen Betriebe im In- und Ausland sowie jegliches dingliche und geistige Eigentum des zum oben genannten Staatsgebiet gehörenden Volkes."

Gegen diesen Anspruch wird hier völkerrechtlich und öffentlich Protest und Widerspruch eingelegt!

Weiterhin heißt es unter dem Punkt "Besitz und Nutzung":

"Die derzeitigen Besitzer, Nutzer, Verwalter des bezeichneten Gebietes tragen vollständig die Verantwortung für das jeweilig genutzte Gebiet. Diese Menschen sind gemäß der Menschenrechte und der jeweils anwendbaren Gesetze in der vollen persönlichen Haftung (z.T. in der BRD nach GG, BGB, StGB, HGB und allen anderen)."

Gegen diesen Anspruch wird hier völkerrechtlich und öffentlich Protest und Widerspruch eingelegt!

Begründung:

Der Anspruch auf die Einverleibung des Staatsgebietes des Deutschen Reichs, inklusive des gesamten Volksvermögens, stellt eine völkerrecht(s)widrige Annektion / Aneignung dar. Ein solcher Anspruch kann nur durch das betroffene Volk in seiner Gesamtheit oder anteilig völkerrechtlich legal erfolgen. Mit diesem Anspruch stellt sich diese Stiftung auf eine Stufe mit der NGO BRD GmbH, welche aber im Gegensatz zu dieser Stiftung über das Gewaltmonopol zur Durchsetzung ihrer völkerrecht(s)widrigen Annektion verfügt.

Menschen, welche nicht Bestandteil der o. g. Stiftung sind, vorzuschreiben nach welchem Recht sich diese zu verhalten haben, dazumal diese betroffenen Menschen hier kein Mitspracherecht hatten oder haben, ist ein schwerer Menschenrecht(s)verstoß und kann nicht toleriert werden. Auch in diesem Punkt ist die Ähnlichkeit im Vorgehen der NGO BRD GmbH nicht zu übersehen und dies ist unter keinen Umständen duldbar.

Da sich die Stiftungsgründer explizit auf das UN-Kriegsrecht beziehen, gelten hier auch die bestehenden internationalen Verträge, wie das internationale Vertragsrecht. Danach sind Verträge nichtig, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrecht verstoßen. Für den Fall, daß hier nicht das gesamte Vertragswerk nichtig sein sollte, so sind es zumindest die hier aufgezeigten Abschnitte.

Groß-Berlin, den 06. Juni 2010

Patzlaff, Thomas

Hier ist der Stiftungsvertrag in der übermittelten Version zu lesen:

Völkerrechtliche Erklärung der Selbstverwaltung MARTIUS vom 20. Juni 2010
Die Selbstverwaltung MARTIUS schließt sich der Erklärung der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF, vom 06. Juni 2010, in vollem Umfang an.

Heilbronn, den 20. Juni 2010

Forschner, Claudia


 

Grundsatzerklärung der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gegenüber dem Job Center Berlin Mitte vom 02. Juni 2010
  Die Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gibt hiermit öffentlich eine Grundsatzerklärung gegenüber dem Job Center Berlin Mitte, vom 02. Juni 2010 ab. Den vollständigen Inhalt können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie dabei, daß diese Datei mit 1.476 kB relativ groß ist und daher das Laden einige Zeit dauern kann. Dieser Grundsatzerklärung wurde heute per Fax an das Job Center Berlin Mitte übermittelt und wird morgen per Einschreiben-Rückschein, als Originaldokument versendet.

Groß-Berlin, den 02. Juli 2010

Patzlaff, Thomas

 

Protestnote der Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gegen die Vertretung der NGO BRD GmbH der "Drei Mächte" für "Deutschland" im UN-Sicherheitsrat, vom 13. Oktober 2010
 

Hiermit protestiert die Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF gegen die Aufnahme einer NGO BRD GmbH der „Drei Mächte“, als nicht vom deutschen Volk legitimierte Vertretung, eines von den Alliierten gegründeten, neuen „Deutschlands“ im UN Security Council. Deutschland ist weder eine Völkerrechtssubjekt, noch ist es in irgendeiner Form vom deutschen Volk geschaffen oder legitimiert worden. Dieses Deutschland verfügt über keinerlei Organe und ist aktuell genauso handlungsunfähig wie das originale Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“, gemäß den Vorgaben der Militärregierung, „Deutschland als ganzes“.

Die NGO BRD GmbH der „Drei Mächte“ ist ein Verwaltungskonstrukt der „Drei Mächte“ und verfügt lediglich über eine Duldung durch das deutsche Volk, welche durch Lug und Betrug und durch Gewaltanwendung erschlichen worden ist. Dieses Organ ist gegenüber dem deutschen Volk eine Feindstaatenvertretung, genauso wie die UN ein Zusammenschluß der Gegner des Deutschen Reiches ist. Die NGO BRD GmbH der „Drei Mächte“ segelt unter falscher Flagge und vertritt nicht die Interessen des deutschen Volkes.

Groß-Berlin, den 13. Oktober 2010

Patzlaff, Thomas

 

 

Die natürliche Föderation
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Stand: 13. Oktober 2010