Selbstverwaltung - Was ist das? | |
Allgemein | |
Grundsätzlich ist eine Selbstverwaltung
zunächst ein formales Gebilde. Im nationalen Rahmen gibt es viele Selbstverwaltungen. Angefangen von der Deutschen Rentenversicherung, welche schon längst nicht mehr "deutsch" ist, über Gemeinden, bis hin zur Bundesagentur für Arbeit, finden sich überall Selbstverwaltungen. Allerdings sind diese nur verwaltungstechnische Selbstverwaltungen, welche nach wie vor der Kontrolle durch die BRD-AGB's und deren Organen unterstehen. Die hier zu findenden Freiheitsgrade finden spätestens bei Entscheidungen bezüglich der eingenommenen finanziellen Mittel ihre Grenzen. An dieser Stelle sei ausdrücklich auf Artikel 28 Abs. 2 GG hingewiesen, wo das grundlegende Recht auf Selbstverwaltung rechtlich begründet ist. Dabei ist zu beachten, daß diese "Selbstverwaltung" im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu betrachten ist und somit, bis auf den Begriff selbst, nichts mit der hier dargestellten Selbstverwaltung zu tun hat! Eine Selbstverwaltung ist rechtlich eine juristische Person, also ein normatives, fiktives Gebilde, welches nur mittelbare Recht(s)fähigkeit besitzt. Im nationalen Bereich sollte hier also der Souverän die eigentliche Legitimationsquelle sein, wobei dieser seine Recht(s)fähigkeit, mittels von diesem bestimmter Vertreter, vererbt und weiter reicht. Die Quelle der Legitimation befindet sich also außerhalb der juristischen Person "nationale Selbstverwaltung". Sachlich ist diese Form der nationalen Selbstverwaltung eine Verwaltungsstruktur, welche in vielen Fällen als eine öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Erscheinung tritt, was aber nicht zwingend ist. Bei einem Völkerrecht(s)subjekt sieht das hingegen
anders aus. Hier ist die Quelle der Legitimation und somit der / die Träger des
Rechtes an sich, im Inneren der Selbstverwaltung zu finden und nach außen
hin, durch diese Selbstverwaltung abgegrenzt. Formal ist solch eine
Selbstverwaltung auch eine juristische Person, wobei diese allerdings nach
außen hin, zumindest im formalen unabhängig und autark ist. Ein
derartiges Subjekt trägt also die Basis des Rechtes mit sich selbst und in
sich selbst! Dies wird schon durch die Bezeichnung Subjekt angezeigt, denn
ein solches ist im Gegensatz zu einem Objekt, belebt. Hinzu kommt, daß der
Begriff "Selbstverwaltung" im hier besprochenen Fall eine Doppelfunktion
erfüllt. Dieser ist hier sowohl hinweislich auf die Souveränität, wie auch
Teil eines Eigennamens im Sinne einer Staatsbezeichnung! Ein bisher einzigartiges Beispiel für ein derartiges Völkerrecht(s)subjekt war der Papst. Dieser ist sowohl Mensch, wie auch natürliche Person, wie auch juristische Person und Völkerrecht(s)subjekt in einer Person vereint. Der Vatikanstaat macht sich also nicht an einem bestimmten Stück Land fest, sondern ausschließlich an einer Person, welche die rechtliche Grundlage für den Vatikanstaat in sich selbst trägt. Bisher war diese Person in diesem Status einzigartig, was sich aber jetzt geändert hat, denn die hier zu findenden Selbstverwaltungen, sind in genau dem gleichen Zustand, rein rechtlich betrachtet. Eine völkerrechtliche Selbstverwaltung ist also die kleinste Staatsform, welche überhaupt denkbar ist und welche ihre rechtliche Ausgestaltung und Legitimationsquelle in sich selbst trägt. Dabei sollte der Begriff "Staat" nicht überbewertet werden. Er ist noch relativ junger Natur und entstand im Rahmen von juristischen und normativen Veränderungen. Früher fanden hier Begriffe wie Sippe, Stamm, Volk, Königreich, Herrschaftsbereich, Land, Nation und andere Anwendung. Diese Begriffe waren aber den Anforderungen der "modernen" Juristen zu unscharf. Wer die Welt beherrschen will, der muß diese im Sinne eines Schachbrettes normieren und dies so gestalten, daß damit leicht die eigentliche Normenquelle von der Norm zu trennen ist. Der Begriff Staat hat hier beste Voraussetzungen geschaffen. Dieser führte die Begriffe Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt ein. Alle diese Begriffe, inklusive dem Begriff "Staat", stellen dabei rechtlich lediglich juristische Personen dar. Im Kontext mit der völkerrechtlichen Anwendung, wurde hier eine künstlich überhöhte Norm geschaffen, welche von der Normenquelle, dem Menschen, abgetrennt wurde. Der Mensch als eigentliche Normenquelle hat hier faktisch keinen Einfluß mehr auf das Wirken eines Staates, was alleine schon durch Kontrolle über die Staatsgewalt zu stabilisieren ist. Besonderns nach 1945 wurde dieser Begriff in immer stärkerem Maße eingesetzt und hat die globalen Strukturen weitgehend verändert. In der Folge wurden faktisch alle Völker entrechtet und unter einer Zentralregierung der UN, zumindestens vordergründig, zusammengefaßt. Schauen wir also mal ganz naiv und so, als wenn wir keine Ahnung von Normen und Recht haben würden. Als Kern einer jeden rechtlichen Konstruktion finden wir immer den Menschen. Bleiben wir dabei bei der kleinsten Variante, also mit einem einzelnen Menschen. Dieser trägt von Geburt an, aller Rechte in sich. Erst wenn er willentlich einen mehr oder weniger großen Teil seiner Rechte veräußert, dann verliert er seine 100%! An dieser Stelle kann sich jeder selbst die Frage stellen, wann heute in der Realität ein Mensch gefragt wird, ob und in welchem Umfang Er auf seine Rechte verzichten will und diese willentlich abtritt!?!! Dieser Mensch ist also im Urzustand selbst die Quelle seiner eigenen Normen / Gesetze! Solange Er diese nicht abtritt, bleibt dies dann eigentlich auch so. Damit liegt die Gewalt bei diesem Menschen und dies zu 100%! Dabei ist Gewalt nicht zu verwechseln mit dem Besitz von Waffen oder dergleichen. Ein jeder Mensche, welche seine Rechte zu 100% für selbst in Anspruch nimmt, ist immer im Besitz des Gewaltmonopols, wozu keine Waffen notwendig sind. Hier greifen in der Praxis einfach Gewalt von außen und die unrechtmäßige Nutzung von Waffen, um das Recht zu unterdrücken. Ein Volk ist per Definition eine Gruppe von
Menschen. Wer hat aber nun festgelegt, daß ein Staat ein Staatsvolk
besitzen muß? Dies hat auf jeden Fall eine mehr oder weniger große oder
kleine Gruppe von Menschen festgelegt! Was ist aber nun, wenn ein Mensch
keiner Gruppe angehört, welche diese Normen geschaffen hat? Richtig, er
unterliegt nicht diesen Beschränkungen, da er die daraus entstandenen
Normen weder mit geschaffen hat, noch durch seinen Willen legitimiert oder
sich dieser Norm unterstellen muß. Wurde Er dieser Norm zwangsweise
unterstellt, wie dies heute die Norm ist, so kann er sich durch einfacher
Erklärung dieser Zuordnung wieder entziehen und in die ursprüngliche
Souveränität zurück gehen. Fehlt noch das Staatsgebiet. Wie ist das bisher
mit Völkern gewesen, welche kein Staatsgebiet hatten? Früher waren viele
Völker Wandervölker oder Nomaden. Diese haben sich als Volk und Staat
gesehen und auch in vielen Fällen so strukturiert. Das Staatsgebiet war
dann immer das, was gerade bewohnt wurde. Auch die Juden sind hier ein
wunderbares Beispiel, denn diese haben bis zur Schaffung des "Staates"
Israel auch keinen festen Grund und Boden besessen. Dabei ist die Sprache
ein wunderbares Hilfsmittel für Inhalte. Grund und Boden besitzen oder
besetzen, daß ist der Schlüssel. Jeder Mensch nimmt durch seine
Anwesenheit Raum ein und auf diesen hat Er einen natürlichen Anspruch!
Alle anderen Normen und Rechte sind dementsprechend wider
der Natur! Damit kommen wir zur ursprünglichen drei-Elemente-These. Der Mensch als kleinste Einheit eines Völkerrecht(s)subjektes, in Verbindung mit seiner eigenen Macht / Gewalt und dem von Ihm immer besetzten Grund und Boden, ist mehr als ausreichend, um sich souverän als Völkerrecht(s)subjekt zu positionieren. Der Mensch ist in diesem Zustand ausschließlich sich selbst gegenüber verantwortlich und sein eignes Eigentum. Er unterliegt keinerlei fremder, formaler Norm. Er setzt seine eigene Norm und diese ist die höchste überhaupt denkbare Norm schlecht hin!!! Dieser Zustand ist heute die absolute Ausnahme, denn
kaum geboren, wird ein jeder Mensch seiner Rechte beraubt und durch
Zwangsmitgliedschaft in dem Territorium wo er geboren wurde, seiner selbst
beraubt. Er wird als Humankapital sofort vereinnahmt und muß sich fortan
nur fremden Normen und Regeln unterwerfen. Tut Er dies nicht, dann wird
Gewalt von außen auf Ihn ausgeübt und Er wird wie ein Tier abgerichtet.
Man kann hier also bestenfalls von einer annähernd artgerechten
Tierhaltung reden als von einem gesunden Verbund von begabten und
beseelten Wesen, welche im Zusammenleben nach dem Besten für alle streben. |
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Vorläufige Abschlußbetrachtung: | |
Die hier besprochene "Selbstverwaltung"
ist also mehr als nur eine einfache Normenfrage, sondern viel mehr eine
tatsächlich grundlegende Veränderung mit erheblicher Reichweite. Der
Mensch ist ein dynamisches Wesen und die aus Menschen bestehende Gruppe /
Gesellschaft ist dies zwingend auch. Zur Verbesserung des Zusammenlebens
ist es durchaus sinnvoll Normen zu schaffen und diese zu beachten.
Allerdings sollten diese Nomen aus der Gruppe selbst entstehen und nicht
von "außen" übergestülpt werden. Auch ist es fragwürdig, ob die heute
üblichen, starren Normen der tatsächlich vorhandenen Dynamik gerecht
werden können. Wenn hier die Normen die Dynamik übermäßig bremsen und sich
zudem auch noch von der Quelle abheben und sich sogar über diese erheben,
dann muß die in Wirkung gegangene Gesellschaft und der in Wirkung
gegangene Menschen über kurz oder lang daran zu Grunde gehen. Heute befinden wir uns in genau so einer Situation, wo die Normen sich verselbständigt haben und über Leben und Tod entscheiden, ohne, daß die überwiegend davon betroffenen Menschen darauf einen nennenswerten Einfluß haben. Ja sogar der Mensch selber wurde als Subjekt ausgemerzt und durch eine sich bewegende und produzierende Norm ersetzt. Humankapital umschreibt es noch immer am treffendsten. Der Mensch als fremdgesteuerte Funktionseinheit, im Sinne einer Maschine. Dabei ist die Maschine eine Struktur, welche den Menschen als Zahnrad inne hat und eine Eigendynamik entwickelt hat, aus der der Mensch nur unter großer Anstrengung ausbrechen kann. Diese maschinisierte Struktur wird von Normen angetrieben, welche nur noch darauf ausgerichtet sind, den Menschen als Funktionseinheit am Funktionieren zu halten. Hier wird ein Weg aufgezeigt, aus diesem sich selbst vernichtenden System auszusteigen und wieder in die Eigenverantwortung zu gehen. Dieser Weg bedarf zwar einiger formalen Elemente, kann aber nur dann tatsächlich tragfähig werden, wenn die nötigen Veränderungen im Innen auch begonnen und weiter entwickelt werden. Der Übergang von der Leibeigenschaft in die Souveränität ist ´kein einfacher formaler Akt und das sollte jedem klar sein, der sich aus dem bisherigen Status bewegen will. Die einfache, schablonenartige Nachahmung des hier zum Teil vorgemachten, ist weder glaubhaft, noch geht diese in die Richtung auf eine echte Souveränität. Dies sollte Jedem klar sein und erst dann sollten entsprechende Handlungen erfolgen.
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Fortsetzung folgt.... | |
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Die natürliche Föderation
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Stand: 13. September 2013